Wohngebäude
Geförderte Energieberatung für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften – mit klaren Zahlen statt Bauchgefühl.
Kostenlose ErstberatungFür wen wir arbeiten
Vom Altbau bis zum jungen Bestand: Wir zeigen, welche Maßnahmen Ihre Heizkosten wirklich senken – und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.
Für Eigentümer und Investoren: Sanierungskonzepte, die Wirtschaftlichkeit, Mieterinteressen und Fördermaximierung zusammenbringen.
Beschlussfähige Entscheidungsgrundlagen für die Eigentümerversammlung – verständlich aufbereitet und mit klaren Zahlen.
Fördermöglichkeiten
Als gelistete Energieeffizienz-Experten sind wir Voraussetzung für viele Förderprogramme. Wir prüfen Ihre Ansprüche, kombinieren Programme optimal und übernehmen die komplette Antragstellung.
Förderstand: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der seit 21. Juli 2026 geltenden Fassung.
Förderung prüfen lassen50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar inkl. iSFP – max. 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, max. 850 € ab drei Wohneinheiten, zzgl. 250 € für die Erläuterung in der WEG-Versammlung.
30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + gestaffelter Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % – zusammen bis 70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe bis 80 %. Förderfähig bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 werden Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Ausgaben halbjährlich sukzessive gekürzt.
15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung. Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit, auf den Anteil über 30.000 € kommen 5 % iSFP-Bonus.
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss – seit 21. Juli 2026 nur noch für Effizienzhäuser mit EE- oder NH-Klasse, mit reduzierten Zuschusssätzen.
Leistungsbausteine
Vom Sanierungsfahrplan bis zur Photovoltaik-Planung: Alle Nachweise und Berechnungen, die Ihre Sanierung technisch absichern und förderfähig machen – aus einer Hand.
Der BAFA-geförderte Fahrplan für Ihre Sanierung in sinnvollen Schritten – mit verdoppeltem Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit und iSFP-Bonus auf Kosten über 30.000 €.
Planung und Nachweisführung für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse – in Sanierung und Neubau, inklusive Bestätigung für den KfW-Kredit.
Raumweise Heizlast als Grundlage für die richtige Dimensionierung von Wärmepumpe, Heizflächen und Vorlauftemperatur – Pflichtnachweis für die Heizungsförderung.
Berechnung der Volumenströme und Voreinstellwerte je Heizkörper auf Basis der Raumheizlast – Voraussetzung für effizienten Wärmepumpenbetrieb und BEG-Förderung.
Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach Fenstertausch oder Dämmung – für Feuchteschutz und gesunde Raumluft ohne Energieverlust.
Detaillierter Wärmebrückennachweis statt pauschalem Zuschlag – senkt den rechnerischen Bedarf und verbessert das Ergebnis im Effizienzhaus-Nachweis.
Öffentlich-rechtliche Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Neubau, Erweiterung und Sanierung – inklusive Erfüllungserklärung und Unternehmererklärungen.
Lebenszyklusanalyse der Baukonstruktion nach den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) – Voraussetzung für den klimafreundlichen Neubau der KfW.
Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach GModG für Verkauf, Vermietung und Aushangpflicht – rechtssicher und zum Festpreis.
Technische Projektbeschreibung, Antragsbegleitung und Bestätigung nach Durchführung für Dämmung, Fenster, Heizung und Anlagentechnik – 15 % Zuschuss, mit iSFP bis 60.000 € förderfähige Kosten.
Variantenvergleich für Mehrfamilienhäuser, WEGs und Portfolios: Wärmepumpe, Hybridlösung oder Wärmenetz – nach Investition, Betriebskosten und Förderung bewertet.
Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung – Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro – abgestimmt auf Gebäudehülle, Heizlast und Fördervoraussetzungen.
Auslegung von PV-Anlage und Speicher passend zu Wärmepumpe, E-Mobilität und Haushaltsstrom – mit Ertragsprognose und Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Beispielrechnung
Typisches Szenario aus unserer Beratungspraxis: iSFP, Dämmung der obersten Geschossdecke, Fenstertausch, Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie Fachplanung und Baubegleitung – gerechnet mit den seit 21. Juli 2026 geltenden Fördersätzen. Alle Werte sind gebäudeabhängig; Ihre individuelle Rechnung erstellen wir im Rahmen der Beratung.
Eigene Beispielrechnung anfordernModellrechnung mit gerundeten Werten (Energiepreise Stand 2026, BEG-Fördersätze seit 21. Juli 2026, ohne Einkommensbonus). Mit Einkommensbonus steigt der Zuschuss für die Wärmepumpe auf bis zu 22.400 €. Tatsächliche Kosten, Förderquoten und Einsparungen hängen von Gebäude, Haushalt und Nutzung ab.
Wer trägt welchen Anteil
FAQ
Die Energieberatung für Wohngebäude fördert das BAFA mit 50 % des Beratungshonorars – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig bis zu 250 € hinzu, wenn wir die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutern. Ihr Eigenanteil liegt beim Einfamilienhaus typischerweise im mittleren dreistelligen Bereich. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Festpreis.
Der iSFP zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus energetisch sanieren – abgestimmt auf Budget und Lebenssituation. Zusätzlich verdoppelt er Ihren Förderrahmen: Statt 30.000 € sind mit iSFP 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit möglich, und auf den Anteil über 30.000 € erhalten Sie den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus nicht mehr für kleinere Einzelmaßnahmen – umso wichtiger ist es, Maßnahmen sinnvoll zu bündeln. Genau das leistet der Fahrplan.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 % Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus hinzu (ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte). Der Einkommensbonus ist gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen – je minderjährigem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 €. Der frühere Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist entfallen. Wir prüfen Ihre individuelle Förderquote im Rahmen der Beratung.
Das hängt von Gebäudetyp, Baujahr und Anlass ab. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Einheiten und Bauantrag vor 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis Pflicht. Wir prüfen das für Sie und erstellen den passenden, GModG-konformen Ausweis.
In vielen Fällen ja – entscheidend sind Heizlast, Vorlauftemperatur und Heizflächen. Wir prüfen die Eignung rechnerisch anhand Ihres Gebäudes, bevor Sie investieren, und zeigen, welche flankierenden Maßnahmen die Effizienz sichern.
Die Grundstruktur der BEG bleibt, die Sätze wurden angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 %, der Einkommensbonus ist jetzt in drei Stufen gestaffelt und reicht bis 50.000 € Einkommen, der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen und die förderfähigen Heizungskosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bleibt es bei 15 %; der iSFP-Bonus gilt nur noch für Kosten über 30.000 €, und bei Mehrfamilienhäusern sind die Kostenobergrenzen ab der zweiten Wohneinheit gestaffelt. Die KfW fördert Effizienzhäuser nur noch mit EE- oder NH-Klasse, mit Kreditrahmen bis 150.000 € je Wohneinheit und um 10 Prozentpunkte gesenkten Tilgungszuschüssen. Bereits bewilligte Anträge sind nicht betroffen.
Für Eigentümer und WEGs
Sichern Sie sich jetzt Ihre geförderte Energieberatung – vom Förderantrag bis zum Verwendungsnachweis begleiten wir Sie.